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Im Italienischen wird für diese neuerdings auch der Ausdruck Co.Co.Pro. gebraucht, was für „Collaboratori Coordinati Professionisti“ steht. Diese Freiberufler müssen sich - da kein eigenes Berufsalbum mit Versicherungspflicht vorhanden - am Beginn ihrer Tätigkeit in die Sonderverwaltung beim INPS (praktisch jene für die koordinierten Mitarbeiter) eintragen. Auf ihren Honorarnoten können bzw. müss...
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