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Erinnerung tut Not: mit dem 8. Mai 1997 war das Gesetz Nr. 675/96 (das nun so genannte „Muttergesetz - legge madre“) zum Datenschutz in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wurden alle Arbeitgeber, öffentliche Körperschaften, Vereinigungen, Banken, Versicherungen, Freiberufler - kurz alle, welche persönliche Daten von Mitbürgern verwalten, verpflichtet, von den Betroffenen diesbezügliche schriftlic...
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