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Bozen - Die Agentur der Einnahmen hat zwei Fälligkeiten für die Einschreibung jener gemeinnützigen Organisationen bekannt gegeben, die sich am Rennen für die Zuteilung der fünf Promille der Einkommensteuern beteiligen wollen: 15. April für Forschungseinrichtungen („Enti di ricerca“) und 20. April 2009 für alle übrigen gemeinnützigen Organisationen. Die zugelassenen Organisationen müssen sich heuer...
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