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Bozen - Betriebe, die mehr als 15 Arbeitnehmer/innen beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, Menschen mit Behinderung als Arbeitnehmer aufnehmen. Eine entsprechende Meldung ist jedes Jahr innerhalb des 31. Jänner beim Amt für sozialen Arbeitsschutz einzureichen (die SWZ hat seinerzeit ausführlich berichtet). Das Landesgesetz Nr. 20 vom 30. Juni 1983 sieht nun für Betriebe, welche Menschen mit ...
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