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Betriebe, die mehr als 15 Arbeitnehmer/innen beschäftigen, müssen Menschen mit Behinderung als Arbeitnehmer aufnehmen. Eine entsprechende Meldung ist jedes Jahr innerhalb des 31. Jänner beim Arbeitsamt einzureichen, worüber die SWZ ausführlich berichtet hat. Das Landesgesetz Nr. 20 vom 30. Juni 1983 sieht nun für Betriebe, welche Menschen mit Behinderung beschäftigen, Landesbeiträge vor, wobei sof...
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