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Mit Beginn des Jahres 2004 sind durch das Gesetz Nr. 326 vom 24. November 2003 auch die so genannten stillen Teilhaber oder Gesellschafter (Associati in partecipazione) zur Einschreibung in die Altersversicherung beim INPS verpflichtet worden. Zunächst hieß es dazu, dass dafür beim INPS ein eigener Fonds nur für diese Kategorie von Mitarbeitern eingerichtet würde. Mit dem Finanzgesetz für 2005 (G...
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