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Bozen/Rom – Mit Rundschreiben Nr. 1 vom 10. Jänner teilt das INAIL, dass die bürokratischen Obliegenheiten bezüglich der Selbstberechnung der Prämien nur mehr in telematischer Form getätigt werden können. Dies betrifft insbesondere die am 16. März fälligen Übermittlungen der Lohnerklärungen (was ohnehin in den letzten Jahren die meisten Betriebe über ihre Berater schon getan haben), aber auch für ...
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