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Tauschgeschäfte: Ein vereinfachter Ansatz

NEUE GRUNDLAGE FÜR TAUSCHGESCHÄFTE – Bei Tauschgeschäften kann die Bemessungsgrundlage von den Parteien vertraglich festgelegt werden. Diese darf allerdings nicht geringer als die getragenen Kosten sein. Die Neuerung gilt für die ab 1. Jänner 2026 abgeschlossenen Tauschverträge.

Walter Großmann von Walter Großmann
31. Juli 2026
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read
Sonderabzug für Personal

Foto: Shutterstock / earth phakphum

Rom – Bei Tauschgeschäften und tauschähnlichen Umsätzen hat es in den letzten Monaten verschiedene Änderungen gegeben, die zum Teil die vielfach unterschätzte steuerliche Thematik erkennen lassen. Die erste Änderung wurde mit dem Haushaltsgesetz 2026 (Ges. Nr. 199/2025) vorgesehen, die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage auf die getragenen Kosten abstellte. Mit einer im März erlassenen Eilv...

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Schlagwörter: 30-26Premium

Ausgabe 30-26, Seite 11

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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