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Bozen/Rom – Am 7. Februar wurde beim Arbeitsministerium in Rom – wie von Artikel 43 des geltenden Kollektivvertrages vorgesehen – von einer Kommission die jährliche Anpassung der Mindestlöhne für die Hausangestellten durchgeführt. Die nachfolgend angeführten Lohntabellen gelten für das Jahr 2013; die Erhöhungen sind geringfügig. Zu bemerken ist, dass diese Tariflöhne in der Praxis kaum eine Rolle...
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