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Rom – Laut dem ersten Entwurf hätte die Neuauflage des steuerfreien Tankgutscheins von 200 Euro zuerst nur bis März 2023 gelten sollen. Die endgültige Fassung der Eilverordnung sieht nun hingegen den zeitlichen Geltungsbereich für das gesamte Kalenderjähr 2023 vor (Art. 1 Abs. 1 DL Nr. 5 vom 14. Jänner 2023). Es handelt sich um die Eilverordnung, mit welcher die neuen, heftig diskutierten Transpar...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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