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Rom – Ab 1. Jänner 2022 ist bekanntlich der gesetzliche Zinsfuß von 0,01 Prozent auf 1,25 Prozent erhöht worden (siehe SWZ vom 24. Dezember 2021). Diese Änderung wirkt sich unter anderem auf die Berechnung des Fruchtgenusses bzw. des nackten Eigentums aus. Tabelle gilt seit 1. Jänner Die entsprechende Tabelle ist kürzlich mit Wirkung 1. Jänner 2022 angepasst worden (Verordnung des Ministeriums für...
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