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Rom – Ab 1. Jänner 2019 ist der gesetzliche Zinsfuß von 0,3 Prozent auf 0,8 Prozent erhöht worden (vgl. SWZ vom 21. Dezember 2018). Diese Änderung wirkt sich unter anderem auf die Berechnung des Fruchtgenusses bzw. des nackten Eigentums aus.Die entsprechende Tabelle ist kürzlich mit Wirkung 1. Jänner 2019 angepasst worden (Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen vom 19. Dezember 20...
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