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Rom – Ab 1. Jänner 2018 ist der gesetzliche Zinsfuß von 0,1 Prozent auf 0,3 Prozent erhöht worden (vgl. SWZ vom 22. Dezember 2017). Diese Änderung wirkt sich unter anderem auf die Berechnung des Fruchtgenusses bzw. des nackten Eigentums aus. Die entsprechende Tabelle ist kürzlich mit Wirkung 1. Jänner 2018 angepasst worden (Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen vom 20. Dezember 2...
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