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Rom – Im Staatlichen Amtsblatt vom 30. Dezember 2020 ist die Ministerialverordnung vom 18. Dezember 2020 veröffentlicht worden, mit welchem die Tabelle mit den Koeffizienten für den Fruchtgenuss an den neuen gesetzlichen Zinsfuß angepasst worden ist. Dieser ist bekanntlich von 0,05 Prozent auf 0,01 Prozent herabgesetzt worden. Die neuen Werte gelten seit 1. Jänner 2021....
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