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Rom – Am 26. November 2016 ist der gesamtstaatliche Kollektivvertrag für die Metallindustrie unterzeichnet worden (siehe SWZ Nr. 47/2016). Das Abkommen bestätigte für das Jahr 2016 die Lohntabellen aus dem Jahr 2015. Es gab im Vorjahr also keine Lohnerhöhung. Die zukünftigen Lohnsteigerungen wurden hingegen an die reale Inflationsrate gebunden, um den Kaufkraftverlust auszugleichen. Allerdings erf...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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