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Das Bozner Verwaltungsgericht hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil den Beschluss der Stadt Brixen annulliert, die Gesellschaft „Büro André Heller GmbH“ aus Wien mit der Gestaltung des Hofburggartens zu beauftragen, ohne einen diesbezüglichen öffentlichen Wettbewerb auszuschreiben. Damit gab sie einem Rekurs der Architektenkammer statt. Das Gericht befand, dass die Direktbeauftragung gegen...
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