Bozen – Wie die SWZ berichtete, ist im Haushaltsentwurf 2023 der Landesregierung ein Passus enthalten, wonach die Gemeindeimmobiliensteuer Gis für die touristische Zimmer- und Wohnungsvermietung von aktuell 0,2 auf 0,56 Prozent erhöht wird. Die Landesregierung begründete dies damit, den Steuersatz an jenen der anderen Beherbergungsbetriebe anzugleichen.
Allerdings gibt es noch einen weiteren Grund, der für eine Anhebung spricht: Derzeit ist die Gis für langfristig vermietete Wohnungen mit meist 0,76 Prozent deutlich höher als jene für die touristische Vermietung. Unter anderem die Südtiroler Maklervereinigung sieht das als Mitgrund, warum besonders in touristischen Gebieten immer mehr Wohnungen touristisch vermietet werden, etwa über Plattformen wie Airbnb. Diese Wohnungen würden dann auf dem Mietmarkt fehlen.
Zudem hat die Gis-Erhöhung für leerstehende Wohnungen in Gemeinden mit Wohnungsnot dazu geführt, dass heuer hunderte Tätigkeitsmeldungen für Privatzimmervermietung eingereicht wurden. So zahlen die betroffenen Wohnungseigentümer nur 0,2 Prozent an Gis.
Der Rückzieher
Jetzt hat die SVP überraschend den Rückwärtsgang eingelegt. Auf einer Klausur der Landtagsfraktion am Montag wurde entschieden, die Gis für die touristische Vermietung doch nicht zu erhöhen.
Vorausgegangen waren mehrere Einwände verschiedener Interessensgruppen: Der Gemeindenverband forderte, auch die Gis für Urlaub auf dem Bauernhof (Uab), die aktuell ebenfalls 0,2 Prozent beträgt, zu erhöhen und den Gemeinden einen Spielraum zu geben. Der Verband der Privatzimmervermieter wehrte sich gegen die von der Landesregierung geplante Steuererhöhung, ebenso der Bauernbund gegen den Vorschlag des Gemeindenverbandes.
Die SVP-Fraktion hat vereinbart, an einem Konzept für eine höhere Gis für die touristische Vermietung und UaB zu arbeiten. Dabei soll berücksichtigt werden, wie strukturstark eine Gemeinde ist und wie luxuriös die Unterkünfte sind.