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Rom – In der demnächst fälligen Steuererklärung für die Steuerperiode 2020 hat man erstmals den Steuerbonus von 110 Prozent für die im Jahr 2020 durchgeführten Ausgaben für primäre energetische Maßnahmen und für sekundäre Maßnahmen auf Wohngebäuden anzuwenden. Es wurde öfters von Vereinfachungen gesprochen, doch für 2020 hat man sich mit der derzeitigen Rechtslage und den noch offenen Fragen zurec...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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