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Rom – Das Haushaltsgesetz 2021 sieht unter anderem eine zeitliche Erweiterung des Superbonus von 110 Prozent und zahlreiche weitere Änderungen zum sachlichen Geltungsbereich vor (Art. 1 Abs. 66 Ges. Nr. 178/2020). Die Neuerungen werden an der Ausgangsbestimmung angebracht, mit welcher der Superbonus im Frühjahr 2020 eingeführt worden ist (Art. 119 DL Nr. 34/2020). Der Superbonus betrifft bekanntli...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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