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Rom/Bozen – Wie die SWZ Anfang Oktober berichtet hat, ist mit der ersten Wachstumsverordnung im Jänner des laufenden Jahres eine damals wenig beachtete Bestimmung eingeführt worden, die besagt, dass die italienische Wettbewerbs- bzw. Kartellbehörde („Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato“ / AGCM), kurz auch Antitrust genannt, nicht mehr zu einem Gutteil von der öffentlichen Hand, sonder...
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