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Rom/Bozen – Das Ministerialdekret mit den Durchführungsbestimmungen zur Pauschalbesteuerung für variable Lohnsummen ist am 14. Mai 2016 im Gesetzesanzeiger veröffentlicht worden. Als Bedingung für die Anwendung der Zehn-prozentbesteuerung wurde die elektronische Hinterlegung der entsprechenden Abkommen innerhalb von 30 Tagen nach deren Unterzeichnung beim Arbeitsinspektorat eingeführt (siehe SWZ N...
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