Bozen – Mehr Flexibilität, mehr Nähe zum Alltag der Familien, mehr Spielraum für die Kleinsten: In einer außerordentlichen Sitzung am 5. Jänner hat die Landesregierung – auf Antrag der drei Bildungslandesräte Philipp Achammer, Marco Galateo und Daniel Alfreider – die Kindergartenbeiträge neu justiert. Der Beschluss folgt auf die Anfang Dezember genehmigten Kriterien zur Einrichtung von Kindergartenabteilungen mit verlängerten Öffnungszeiten.
Weniger Hürden, mehr Bedarf im Blick
Der vielleicht wichtigste Hebel: Künftig reichen bereits acht Kinder (statt bisher zehn), um ein verlängertes Angebot zu aktivieren. Was gleich bleibt, ist der Kern der Regelung: Eltern müssen aufgrund ihrer Berufstätigkeit die reguläre Besuchszeit des Kindergartens nicht abdecken können. Neu hinzu kommen nun auch familiäre, soziale, erzieherische oder persönliche Gründe – unbürokratisch belegbar durch eine Eigenerklärung oder die Bestätigung des Sozialsprengels.
„Der Zugang zur verlängerten Öffnungszeit im Kindergarten soll bedarfsorientierter, gerechter und inklusiver gestaltet und ausgebaut werden. Damit kommen die Bildungseinrichtungen den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien ab dem kommenden Bildungsjahr besser entgegen.“ Philipp Achammer
„Der Zugang zur verlängerten Öffnungszeit im Kindergarten soll bedarfsorientierter, gerechter und inklusiver gestaltet und ausgebaut werden. Damit kommen die Bildungseinrichtungen den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien ab dem kommenden Bildungsjahr besser entgegen“, sagt Philipp Achammer. Auch Daniel Alfreider stellt die Bedeutung der Neuerung für die ladinischen Kindergärten heraus: „Das gilt auch für die ladinischen Kindergärten, wo flexible und verlässliche Rahmenbedingungen besonders wichtig sind.“
Dass die Reform auf breiten Schultern steht, zeigt der Weg dorthin: Sie gilt für Kindergärten aller drei Landessprachen und wurde im engen Schulterschluss mit den Landeskindergartendirektionen und den zuständigen Ressorts ausgearbeitet. Ein Balanceakt, der den Alltag der Eltern erleichtern soll, ohne die pädagogische Arbeit aus dem Takt zu bringen. „Die Bedürfnisse der Familien und der Kinder stehen immer im Fokus. Mit der Verlängerung der Öffnungszeiten im Kindergarten ermöglichen wir den Kindern zusätzliche Zeit für Wachstum, Sozialisierung und Entwicklung wichtiger Kompetenzen in einem aufmerksamen und strukturierten Bildungsumfeld“, betont Marco Galateo.
„Die Bedürfnisse der Familien und der Kinder stehen immer im Fokus. Mit der Verlängerung der Öffnungszeiten im Kindergarten ermöglichen wir den Kindern zusätzliche Zeit für Wachstum, Sozialisierung und Entwicklung wichtiger Kompetenzen in einem aufmerksamen und strukturierten Bildungsumfeld.“ Marco Galateo
Neue Beiträge, neues Modell
Auch finanziell wird das Angebot neu gedacht: Die Höchstbeträge für das verlängerte Kindergartenangebot werden im Sinne eines schrittweisen, landesweiten Ausbaus angepasst. Der im Juli 2025 genehmigte monatliche Höchstbetrag von 106 Euro weicht einem Pauschalbeitrag von vier bis maximal fünf Euro pro Nachmittag – einer Berechnung, die näher am tatsächlichen Nutzungsverhalten liegt und Nachmittage einzeln bewertet.
Die neuen Regelungen greifen ab dem Kindergartenjahr 2026/27. Eltern können den Bedarf für verlängerte Öffnungszeiten bereits im Zuge der Online-Einschreibungen ab 8. Jänner melden – rein digital, bis 16. Jänner, inklusive Direktlink zur Bedarfserhebung.















