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Bozen/Innsbruck – Deutschland nimmt in punkto betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) eine Vorreiterrolle ein. Es gibt dort gesetzliche Regelungen mit klar definierten Zielen und Pflichten. Zum einen regelt der Paragraph 20 des Fünften Sozialgesetzbuches, dass die gesetzlichen Krankenkassen jährlich einen bestimmten Beitrag für Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung ausgeben müss...
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