Bozen – Die Landesregierung hat am Freitag beschlossen, das Berufsbild Krankenpflegeassistent:in in Südtirol einzuführen. Grundlage ist eine staatliche Vereinbarung vom Oktober 2024, die nun für das Land übernommen und an die Südtiroler Gegebenheiten angepasst wurde.
Als Krankenpflegeassistent:in übernimmt man gesundheitsbezogene Tätigkeiten, die über das bisherige Aufgabenprofil der Pflegehelfer:innen oder Sozialbetreuer:innen hinausgehen. „Damit stärken wir die pflegerischen Teams und reagieren auf den steigenden Bedarf an qualifizierten Gesundheitsberufen“, sagt Gesundheitslandesrat Hubert Messner.
So sieht das Berufsbild aus
Der neue Beruf richtet sich an Personen, die bereits die Qualifikation als Pflegehelfer:in oder Sozialbetreuer:in besitzen. Sie können über eine zusätzliche Ausbildung den neuen Abschluss erwerben.
Die Krankenpflegeassistentinnen und ‑assistenten arbeiten im Pflegeteam eng mit den diplomierten Krankenpflegenden unter deren Aufsicht zusammen und übernehmen definierte gesundheitsbezogene Tätigkeiten. Sie unterstützen bei standardisierten Pflegemaßnahmen, erheben bestimmte Werte und helfen beim Verabreichen von Therapien, wenn die klinische Situation stabil ist. Zudem übernehmen sie organisatorische Aufgaben.
„Sie können in vielen Bereichen eingesetzt werden, zum Beispiel in ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, in Wohn- und Tagesstrukturen, im häuslichen Bereich sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“, heißt es vom Land.
So erfolgt die Ausbildung
Die Ausbildung für Pflegehelfer:innen umfasst mindestens 500 Stunden, bestehend aus Theorie, Praktikum sowie Übungen und Simulationen. Die Dauer der Ausbildung beträgt sechs bis zwölf Monate. Sozialbetreuer:innen besuchen hingegen einen Kurs von mindestens 30 Stunden, um die Qualifikation als Krankenpflegeassistent:in zu erlangen.
Für Südtirol wurden einzelne Elemente wie Stundenverteilung und Organisation des Praktikums an die lokalen Rahmenbedingungen angepasst. Die Ausbildung wird vom Südtiroler Sanitätsbetrieb und den Landesfachschulen durchgeführt. Die Bestimmungen gelten ab dem Schuljahr 2026/27.
Der Landesregierungsbeschluss verpflichtet alle Ausbildungsträger im Land, die neuen Lehrpläne und Standards anzuwenden. Die Qualifikation ist im gesamten Staatsgebiet gültig und die Fortbildungspflicht beginnt mit Inkrafttreten der staatlichen Durchführungsbestimmungen.

















