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Rom – Die bis 16. Juni (bzw. mit Aufschlag bis 16. Juli) fälligen Zahlungen für die Einkommensteuern (Saldozahlungen für das Vorjahr und erste Vorauszahlung für das laufende Jahr) können bekanntlich in bis zu sechs Raten geleistet werden. Die Ratenzahlung muss auf jeden Fall bis Ende November abgeschlossen sein. Die entsprechenden Stundungszinsen betragen 4 Prozent pro Jahr bzw. 0,33 Prozent pro M...
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