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Im Falle einer Kündigung durch den/die Arbeitnehmer/in steht in der Regel kein ordentliches Arbeitslosengeld zu. Es gibt aber Ausnahmen. Gezahlt wird dann, wenn es „triftige Gründe“ für die Selbstkündigung gibt. Der Verfassungsgerichtshof hat im vergangenen Jahr in einem Urteil festgestellt, dass das ordentliche Arbeitslosengeld nicht nur dann zusteht, wenn Arbeitnehmer entlassen werden, sondern i...
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