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Zu festlichen oder anderen bestimmten Anlässen sind die Arbeitgeber gewohnt, ihren Mitarbeitern eine gewisse Anerkennung zu zeigen. Es kann sich dabei um die klassischen Weihnachtsgeschenke (Zelten, Weinflasche, Kalender u.a.) handeln, oder aber um ausgewählte bzw. besondere Geschenke (z.B. Uhr), um Geldbeträge oder auch um ein Essen oder eine Firmenfeier. Aus steuerlicher Sicht sind dabei im Wese...
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