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Rom - Seit 1993 (sogenannte „Legge Mancino“) konnte die Übertragung von GmbH-Anteilen ausschließlich durch eine notarielle Urkunde durchgeführt werden (Art. 2470 ZGB). Nun wird durch die Sommerverordnung (Art. 36 Abs. 1-bis DL Nr. 112/2008) mit Wirkung 22. August 2008 eine wesentliche Vereinfachung vorgesehen: Die Übertragung kann in Form eines digitalen Dokumentes mit elektronischer Signatur abge...
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