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Rom - Für die ab 1. Jänner 2013 durchgeführten Geschäftsvorgänge gelten die neuen, strengeren Bestimmungen über Zahlungsfristen, Zahlungsverzug und automatische Verzugszinsen. Die Neuerungen wurden mit gesetzesvertretender Verordnung bereits im November 2012 mit Wirkung 2013 eingeführt (Dlgv Nr. 192/2012); es handelt sich dabei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, mit welcher die früheren Bestimm...
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