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Rom - Die Finanzverwaltung hat mit Rundschreiben (Nr. 14/E vom 26. Februar 2008) neue Vorschriften für die Einfuhr von Gebrauchtwagen erlassen. Es geht dabei um die Pkws, für welche die Margenbesteuerung angewandt wird. Man verlangt diesbezüglich eine Einzelprüfung: Der Importeur muss dem Steueramt verschiedene Unterlagen vorlegen, mit denen eindeutig die rechtmäßige Anwendung dieser Besteuerungsf...
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