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Rom/Bozen – In einem Beitrag der letzten Woche haben wir die wichtigsten Regeln für die Berechnung und die Einzahlung der MwSt-Vorauszahlung für Dezember 2015 oder – bei Quartalsabrechnung – für die mit der MwSt-Jahreserklärung für 2015 geschuldeten Saldozahlung aufgezeigt. Die Vorauszahlung beträgt unverändert 88 Prozent der laut Vorjahresbezug geschuldeten oder der für Dezember 2015 erwarteten S...
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