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Die Verwaltungsstrafen für verspätete Meldungen an das Handelsregister sind seit 2002 kräftig erhöht worden. Sie betragen nun für verspätete Hinterlegungen und Anmeldungen zwischen 206 und 2.065 Euro. Nach den allgemeinen Grundsätzen der Verwaltungsstrafen kann das Verfahren sofort eingestellt werden, wenn der Beschuldigte das Doppelte der Mindeststrafe entrichtet (412 Euro). Wenn die Verspätung d...
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