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Rom – Die Finanzverwaltung erteilt mit Rundschreiben (Nr. 53/E vom 6. Dezember 2011) die Anleitungen zu den neuen, seit Juli geltenden Vorschriften über die Verwendung der Steuerverluste (DL Nr. 98/2011). Bekanntlich ist die zeitliche Begrenzung von fünf Jahren abgeschafft worden; andererseits dürfen nun die Verluste nur bis zum Ausmaß von 80 Prozent der Steuergrundlage der jeweiligen Steuerperiod...
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