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Freitag, 15. April Freiwillige Berichtigung: Innerhalb heute kann mit einer auf ein Achtel verminderten Strafe (= 38 Euro) die unterlassene Zahlung der jährlichen Konzessionsgebühr für die Gesellschaftsbücher (Kapitalgesellschaften) nachgeholt werden (vgl. SWZ 11. März 2005), so auch die anderen unterlassenen Zahlungen vom 16. März (3,75 Prozent Aufschlag). Ausgangsrechnungen: Für Lieferungen, de...
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