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Rom – Eigentlich hätte das ab 2020 vorgesehene Verfahren für die sogenannten Absichtserklärungen eine Vereinfachung darstellen sollen. Die zwingende Prüfung der Absichtserklärung im Steuerpostfach und die diesbezüglich neuen Verwaltungsstrafen können aber in der Praxis für die Lieferanten eine Falle darstellen.
Mit einer Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur vom 27. Februar 2020 ist ein n...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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