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Zu den Tabellen (hier anklicken)In der Familie Müller (Fall 1) sind beide Ehepartner erwerbstätig. Sie haben zwei Kinder und erwirtschaften ein Gesamteinkommen von 60.000 Euro. Die Freibeträge (2.900 Euro für jedes Kind) können zwischen Mann und Frau aufgeteilt werden. In den nachstehenden Beispielen werden sie entweder je zur Hälfte (Lösung A), nur dem Ehegatten (Lösung B) oder nur der Frau (Lösu...
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