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Rom – In einem Beitrag von Anfang Juli (siehe SWZ 26/23) haben wir kürzlich den steuerpflichtigen Sachbezug behandelt, der sich durch begünstigte Darlehen an die Mitarbeiter ergibt. Ein solcher besteht jedenfalls immer dann, wenn der vom Arbeitnehmer gezahlte Zinssatz geringer ist als der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB). Im Einzelnen beträgt der steuerpflichtige Sachbezug dann die Hälf...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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