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Rom – Der Kassationsgerichtshof hat kürzlich in einem Beschluss (Nr. 37271 vom 20. Dezember 2022) festgehalten, dass bei Diebstahl einer Ware, die für den Export bestimmt ist, für diese Lieferung nicht die Steuerbefreiung angewandt werden kann. Im gegebenen Fall erfolgte die Beförderung zu Lasten und unter dem Risiko des Erwerbers. Der Lieferer hat den Umsatz mit MwSt abzurechnen bzw. die Steuer n...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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