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Rom – In einem Rundschreiben vor fünf Jahren hat die Finanzverwaltung die steuerliche Behandlung der kleinen Fotovoltaikanlagen (PVA) bis zu 20 kW aufgezeigt (Rundschr. Nr. 46/E vom 19. Juli 2007). Für die Privatpersonen und die nicht gewerblichen Körperschaften wurde festgehalten, dass die Betreibung dieser Anlagen im Allgemeinen keine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Im Einzelnen wurden jene Fäl...
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