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Rom – Etwaige Fehler und Ungenauigkeiten in der Meldung der Umsätze mit Unternehmen und Freiberuflern mit Sitz in einem Steuerparadies können bis Ende Jänner 2011 ohne Verwaltungsstrafen berichtigt werden (Rundschr. Nr. 54/E vom 28. Oktober 2010; vgl. SWZ vom 26. November 2010). Es gibt dazu zahlreiche offene Fragen, insbesondere zu den Importen und bei Leistungen mit Kleinstbeträgen ohne Rechnung...
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