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Rom – Letzten Montag hat die Einnahmenagentur die Durchführungsverordnung zum Steuernachlass (oder pauschale Berichtigung) veröffentlicht (Verordnung Nr. 403886 vom 4. Oktober 2024). Es betrifft dies den mit der sogenannten Omnibus-Verordnung (Art. 2-quater DL Nr. 113/2024) vorgesehenen Steuernachlass für die Jahre 2018–2022, der nur den Unternehmen und Freiberuflern zusteht, welche dem zweijährig...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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