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Rom – Die Bestimmungen zur pauschalen Berichtigung (oder Steuernachlass) für die Jahre 2018–2022 ist seit kaum zwei Wochen in Kraft und schon gibt es die ersten Änderungen. Und dies neun Arbeitstage vor der Fälligkeit für den Vorab-Vergleich, für welchen bis 31. Oktober in der fälligen Steuererklärung die Zustimmung zu erteilen ist und für welchen der Steuernachlass ein wesentliches Entscheidungsm...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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