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Rom – Eine im Zusammenhang mit der Selbstanzeige öfters gestellte Frage betrifft Auslandsvermögen, die durch Erbschaften bezogen wurden. Es sind hier zwar einige Erleichterungen zu verzeichnen, es gilt aber unverändert der Grundsatz, dass die hinterzogenen Steuern trotzdem zu entrichten sind. Die Erleichterungen betreffen im Wesentlichen die Verwaltungsstrafen. Die Erben können nämlich nicht für F...
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