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Rom – Ein ausländischer Staatsbürger, der mit seiner italienischen Partnerin in Italien lebt, hat hier den steuerlichen Wohnsitz, auch wenn er im Ausland eine Wohnung besitzt und offiziell im Ausland ansässig ist. Er hat folglich in der Steuererklärung für das sogenannte Monitoring den Vordruck RW mit seinem Vermögen im Ausland abzufassen. Diese Schlussfolgerungen sind in einem kürzlich erlassenen...
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