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Rom – Die Mitte September erlassene Eilverordnung, mit welcher verschiedene Maßnahmen für die Bauwirtschaft und den Abbau bürokratischer Hürden erlassen wurden, führt auch eine neue zivilrechtliche Regelung für den sogenannten Mietkauf (rent to buy) ein (Art. 23 DL Nr. 133/2014; Eilverordnung „sblocca Italia“). Es fehlt derzeit eine entsprechende steuerliche Regelung, für die man sich auf die gelt...
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