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Donnerstag, 4. Juli
Sportbonus: Mit heute endet das erste Zeitfenster (von zweien), um den mit dem Haushaltsgesetz 2019 eingeführten Sportbonus anzumelden (Art 1 Abs. 621-627 Ges. Nr. 145/2018). Die Durchführungsbestimmungen sind mit einer Verordnung vom 30. April 2019 erlassen worden.
Der Bonus gilt für Privatpersonen und Unternehmen. Er beträgt 65 Prozent der durchgeführten Zuwendungen und ist...
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