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Steuerliche Aufwertung: Mehrwerte freistellen

AUFWERTUNG VON BETEILIGUNGEN UND BAUGRUNDSTÜCKEN - Der steuerliche Wertansatz von Baugrundstücken und Beteiligungen kann bis 15. November durch eine Ersatzsteuer von elf Prozent auf den aktuellen Wert erhöht und die Steuerbelastung bei einem Verkauf vermindert werden.

Walter Großmann von Walter Großmann
16. Oktober 2020
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 Min.
Firmenwert ist zu besteuern

(Foto: Shutterstock)

Rom – Für natürliche Personen hat es heuer zwei Aufwertungsmöglichkeiten für die Aufwertung von Beteiligungen und Baugrundstücken gegeben:

Die erste wurde mit dem Haushaltsgesetz 2020 eingeführt (Art. 1 Abs. 693-694 Ges. Nr. 160/2019) und ist mit 30. Juni 2020 ausgelaufen; sie betraf die zum 1. Jänner 2020 vorhandenen Vermögensgegenstände.
Die zweite wurde mit der Neustart-Verordnung vorgeseh...

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Schlagwörter: 40-20Premium

Ausgabe 40-20, Seite 11

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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