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Rom – Für natürliche Personen hat es heuer zwei Aufwertungsmöglichkeiten für die Aufwertung von Beteiligungen und Baugrundstücken gegeben:
Die erste wurde mit dem Haushaltsgesetz 2020 eingeführt (Art. 1 Abs. 693-694 Ges. Nr. 160/2019) und ist mit 30. Juni 2020 ausgelaufen; sie betraf die zum 1. Jänner 2020 vorhandenen Vermögensgegenstände.
Die zweite wurde mit der Neustart-Verordnung vorgeseh...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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