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Mit der Neuauflage der Aufwertungsmöglichkeit (Ges. Nr. 342/2000) hat das Finanzgesetz 2006 auch die rein steuerliche Aufwertung bestätigt. Es handelt sich dabei um eine im früheren Aufwertungsgesetz enthaltene Sonderbestimmung, mit welcher die niedrigeren steuerlichen Wertansätze an die höheren handelsrechtlichen Wertansätze durch Entrichtung einer Ersatzsteuer angeglichen werden können (Art. 14 ...
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