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Die Begleitverordnung zum Finanzgesetz 2004 sieht die Möglichkeit vor, eine Bestätigung über die bestehenden Steuerguthaben zu erhalten (Art. 10 DL Nr. 269/2003). Dazu werden nun den Steuerämtern die entsprechenden Anleitungen erteilt (Rundschr. Nr. 9/E vom 3. März 2004). Die Bestätigung betrifft jedoch durch das Bestehen und die Höhe der Forderung gegenüber dem Fiskus, nicht hingegen die Einziehb...
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