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Donnerstag, 30. Mai
Jahresabschluss: Kapitalgesellschaften haben den
Jahresabschluss binnen 30 Tagen nach dessen Genehmigung im
Handelsregister zu hinterlegen. Bilanz und GuV-Rechnung,
Kapitalflussrechnung sowie der Anhang sind im elektronischen
XBRL-Format, der Lagebericht ist hingegen im PDF-Format zu hinterlegen.
Die Hinterlegung betrifft auch das
Gesellschafterverzeichnis der Aktiengesellscha...
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